Neue Straßenmusiker-Verordnung

Die Touristen freuen sich über verschiedene Stimmungen in der Fußgängerzone oder im Café, doch die Anwohner, Ladenbesitzer und Wirte fühlen sich durch die stundenlangen, sich wiederholenden Vorträge der Künstler belästigt. Die zahlreichen Beschwerden haben nun zu einer neuen Straßenmusiker-Verordnung geführt. Diese sieht zum Beispiel vor, dass die Musiker alle 30 Minuten ihren Standort wechseln müssen – und ihre Lieder an einem Ort nicht wiederholen dürfen. Vom Inhaber eines jeden Geschäftes oder Gastronomiebetriebes vor dem sie sich platzieren, müssen die Musiker vorab um Erlaubnis fragen. Weiterhin dürfen keine Verstärker mehr zum Einsatz kommen und auch keine Schlaginstrumente mehr – dies soll zu einer zumutbaren Lautstärke führen. Zwischen 22h00 und 10h00 und zwischen 14h00 bis 17h00 darf gar nicht mehr musiziert werden. Noch halten sich die meisten Künstler nicht an die städtische Verordnung, weil sie sie gar nicht kennen, es bleibt abzuwarten wie streng das Regelwerk durchgesetzt wird.

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Zuletzt aktualisiert: 3. Jan, 00:42

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