Sonntag, 21. Oktober 2012

Neue Hürde für den Residenten-Rabatt bei Inlandflügen

Seit dem 1. September reicht es nicht mehr mit dem „grüne Zettel“ (Certificado de registro de extranjeros) aus dem Ausländeramt zu beweisen, dass man seinen Wohnsitz auf den Balearen oder den Kanaren hat – und damit automatisch berechtigt ist, den 50% Residenten-Rabatt auf Reisen innerhalb Spaniens zu bekommen. Nein, weil wohl zu viele Reisende den Rabatt unrechtmäßig in Anspruch nehmen, der den Nachteil durch die ungünstige Insellage ausgleichen soll, muß jetzt von allen Bürgern eine zusätzliche Meldebescheinigung aus dem Rathaus beigebracht werden, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Einige Städte und Gemeinden bieten bereits einen Online-Service an, der den Bürgern ermöglicht die Bescheinigung per PC anzufordern – und auszudrucken, doch vieler Orts, wie zum Beispiel als Besitzer von einer Ferienfinca im Osten, muß man immer noch ganz traditionell in der Schlange vor den Schaltern stehen – alle sechs Monate, wenn Sie viel innerhalb Spaniens reisen.

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